
Steuern können als Betriebsausgabe abzugsfähig sein und somit den Gewinn des Unternehmens mindern. Solche Steuern sind beispielsweise die Kfz-Steuer oder die Gewerbesteuer. Nichtabzugsfähige Steuern sind als Betriebsausgabe nicht absetzbar, so z. B. die Einkommensteuer.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Steuern können als Betriebsausgabe abzugsfähig sein und somit den Gewinn des Unternehmens mindern. Solche Steuern sind beispielsweise die Kfz-Steuer oder die Gewerbesteuer. Nichtabzugsfähige Steuern sind als Betriebsausgabe nicht absetzbar, so z. B. die Einkommensteuer.
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